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   VG Frankfurt/Oder, 29.01.2015 - 2 L 693/14   

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VG Frankfurt/Oder, 29.01.2015 - 2 L 693/14 (https://dejure.org/2015,1708)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29.01.2015 - 2 L 693/14 (https://dejure.org/2015,1708)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 2 L 693/14 (https://dejure.org/2015,1708)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.01.2015 - 2 L 693/14
    Die Verbindlichkeit dieses verfassungsunmittelbar angeordneten Maßstabs gilt nicht nur für die unmittelbare Vergabe eines Amtes im statusrechtlichen Sinne, sondern auch für vorgelagerte Auswahlentscheidungen, durch die eine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende Ämtervergabe vermittelt und die Auswahl für die Ämtervergabe damit vorweggenommen oder vorbestimmt wird (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - zitiert nach Juris).

    Dies gilt grundsätzlich auch für Bewerber, die zwingende Vorgaben eines rechtmäßigen Anforderungsprofils nicht erfüllen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.01.2015 - 2 L 693/14
    Der Dienstherr muss das Anforderungsprofil dokumentieren, damit die Gründe für seine Entscheidung transparent sind und die Entscheidung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG überprüft werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2010, - 5 C 16.10 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.01.2015 - 2 L 693/14
    Der Dienstherr entscheidet über die Einrichtung und nähere Ausgestaltung von Dienstposten innerhalb des von Verfassung und Parlament vorgegebenen Rahmens aufgrund der ihm zukommenden Organisationsgewalt nach seinen Bedürfnissen (BVerfG, Beschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12

    Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.01.2015 - 2 L 693/14
    Die Einengung des Kreises der - erst nach Erfüllung des Anforderungsprofils - nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt durch die Festlegung eines Anforderungsprofils bedarf allerdings sachlicher Gründe, etwa der Funktionsfähigkeit der Verwaltung (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Februar 2013, - 2 B 391/12 -, zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.10.2018 - 2 B 11229/18

    Rechtsnatur der Zuweisung eines Beamten zu einem Fortbildungslehrgang;

    Dass der ursprünglich beabsichtigten Teilnahme des Antragstellers an dem Modul der Potenzialgruppe eine Bewerbung und ein Auswahlverfahren vorausgegangen waren, steht dem nicht entgegen, da - anders als in dem Fall einer sog. Vorwirkung wegen einer für eine spätere Beförderung erforderlichen Qualifizierungsmaßnahme (vgl. hierzu VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 2 L 693/14 -, juris) - die Teilnahme an der Fortbildung keine zwingende Voraussetzung für eine spätere Beförderung ist.
  • VG Trier, 31.08.2018 - 7 L 4329/18

    Auswahl von Teilnehmern an einer Fortbildung für Führungskräfte; Herausnahme

    Nach der Ausschreibung soll sie aber grundsätzlich eine Voraussetzung für die Bewerbung um die Leitung eines Forstamtes und damit auch eines Beförderungsdienstpostens sein (vgl. auch VG Frankfurt/Oder B.v. 29.01.2015 - 2 L 693/14 - juris, zur Zulassung zu einer Qualifizierungsmaßnahme).
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